Wir informieren über die Energieeinsparverordnung und Energiebedarfsausweise.
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) verordnet auf gesetzlicher Ebene bestimmte bautechnische und haustechnische Standards, die den Energieverbrauch eines Gebäudes betreffen. Diese Standards müssen bei Neu-, An-, oder Ausbauten, der aktuell geltenden EnEV 2014 folgend, eingehalten werden. Eine Überarbeitung der EnEV wird für 2014 erwartet.
Jene Gebäude müssen einen Energiebedarfsausweis aufweisen, der von Architekten, Planern oder Errichtern mit entsprechender Zusatzqualifizierung ausgehändigt werden kann. Der Energiebedarfsausweis enthält Informationen über den Energiebedarf und Energieverbrauchskennwerte eines Gebäudes.
Nicht immer sind die einzuhaltenden Standards und Regelungen der EnEV leicht zu verstehen. Diverse Ausnahmeregelungen erschweren das Verständnis zusätzlich.
Wir beraten Sie gern bei sämtlichen Fragen zur EnEV.